Arbeitssicherheit

Wirtschaftlichkeit durch Sicherheit

Unsere Erfahrung zeigt, dass ein gutes Sicherheitsmanagement auch wirtschaftliche Vorteile bringt. So werde beispielsweise die Arbeitsproduktivität und Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert sowie die Mitarbeitergewinnung langfristig vereinfacht, was gerade für kleine und mittelständische Betriebe ein wichtiger Faktor ist.

 

Wir unterstützen Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach allen drei, in der DGUV V2 vorgesehenen Modellen:

  1. Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
    (DGUV V2 §2 Abs.2)
  2. Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
    (DGUV V2 §2 Abs.3)
  3. Alternative, bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung bei Anwendung des Unternehmermodells

Unsere Leistungen gliedern sich dabei in eine Grundbetreuung und einen betreibsspezifischen Teil.

Bestandteile der Grundbetreuung z.B.:

  • Durchführung einer Statusanalyse zum Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beratung des Arbeitgebers über Sicherheitsorganisation auf Basis der Statusanalyse
  • Begehungen der Arbeitsbereiche

Betriebsspezifischer Teil der Betreuung (Auszug aus der GUV V2 Anhang 4):

  • Bei Arbeitsplätzen die besondere Risiken aufweisen
  • Grundlegende Änderung betrieblicher Abläufe, Prozesse und Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Beschaffung neuer Arbeitsmittel
  • Einführung völlig neuer Stoffe und Materialien
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten (Unterstützend zum Betriebsarzt)
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

 

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verlangt für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter - auch bei Aushilfs-/Teilzeitkräften - eine sicherheitstechnische Betreuung. Bei Zuwiderhandlung droht die zuständige Berufsgenossenschaft den Betrieb stillzulegen oder dem Unternehmer eine Geldstrafe aufzuerlegen. Der Umfang der Betreuung wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben und ist in der folgenden Unfallverhütungsvorschrift geregelt: DGUV V2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Demnach hat der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll demnach sowohl bei der Aufdeckung von Gefahrenpotentialen als auch bei der Erarbeitung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahrenquellen und bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützend und beratend tätig werden. Zudem soll die Einhaltung ergonomischer Grundsätze bei der Arbeitsplatzgestaltung gewährleistet sein.

Da es sich für kleinere Betriebe betriebswirtschaftlich nicht rechnet, einen eigenen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auszubilden und für diese Tätigkeit freizustellen, bieten wir die Lösung auf überbetrieblicher Basis als Dienstleister an.
Unser Anspruch ist dabei nicht nur geltende Vorschriften und Richtlinien einzuhalten, sondern Ihnen einen darüber hinaus gehenden Mehrwert für Ihr Unternhemen zu bieten - auf Basis einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Sollte unser Angebot für Sie interessant sein oder haben Sie fragen, freuen wir uns Ihnen persönlich weiterhelfen zu können. (Kontakt)